Falsche Versicherung an Eides Statt

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Die falsche Versicherung an Eides Statt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 156 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten.

§ 156 StGB lautet:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Tatbestand enthält zwei Alternativen: Die Abgabe der falschen Versicherung und die Berufung auf eine solche Versicherung.

Die in Rede stehende Versicherung an Eides Statt ist von geringerem Gewicht gegenüber dem Eid und der eidesgleichen Bekräftigung. Diesen gegenüber ist die Straftat der Meineid nach § 154 StGB.

Derjenige, der eine Versicherung an Eides Statt erklärt, bindet sich an den Gehalt seiner Versicherung. Dabei müssen nicht zwingend die Worte „eidesstattlich“ oder „an Eides Statt“ verwendet werden. Es genügt der unzweideutig verwendete Sinn. Die Form schriftlich, elektronisch oder auch nur mündlich ist für den Tatbestand unerheblich.

Die Versicherung muss gegenüber einem Gericht oder einer Behörde abgegeben worden sein, die zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt zuständig ist. Versicherungen, die man gegenüber Privatpersonen oder privaten Unternehmen „an Eides Statt“ abgibt, werden von dem Tatbestand nicht erfasst; dabei handelt es sich lediglich um – grundsätzlich straflose – schriftliche Lügen.

Zentrale Bedeutung bekommt allerdings die Falschheit der Versicherung. Dies beurteilt sich am Umfang der Wahrheitspflicht und dem Umfang der Erklärungspflicht. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist die Zuständigkeit der Behörde, die die Versicherung an Eides Statt abnimmt. Ferner muss die Abnahme der Versicherung an Eides Statt auch zulässig sein.

Die Tatbestandsalternative des Berufens auf eine eidesstattliche Versicherung gewinnt durch die Versicherung nach §§ 807, 883 ZPO, § 98 InsO u. a. (früher: Offenbarungseid) besonderes Gewicht.

Auf subjektiver Seite verlangt § 156 lediglich bedingten Vorsatz. Direkter Vorsatz ist seit 1974 nicht mehr notwendig. Die fahrlässig falsche Versicherung an Eides Statt ist in § 163 StGB geregelt und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bewehrt.

Der Versuch des Delikts ist nicht strafbar.

Üblicherweise kann der Tatbestand mit Betrugsdelikten und Urkundenfälschung sowie Bankrott (§§ 264 - 283 StGB) zusammentreffen.

Selfish Routing

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Selfish Routing (engl. etwa „egoistisches Vermitteln“) bezeichnet die Strategie, bei der Router Datenpakete im Internet immer auf dem schnellsten Weg zum Ziel schicken. Dies erscheint auf den ersten Blick die effektivste und vernünftigste Vorgehensweise zu sein, jedoch hält diese Annahme einer genaueren Untersuchung in Hinblick auf das Braess-Paradoxon nicht stand.

WIND (Unwetterwarnsystem)

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WIND (engl. Weather Information on Demand, dt.: Wetterinformation bei Bedarf) ist ein Informationsdienst, der lokal vor Unwettern warnt.

Im Auftrag der Versicherungskammer Bayern (VKB) wird seit 1. Mai 2002 vom Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik (ISST) der Fraunhofer-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Meteomedia Deutschland GmbH das Unwetterwarnsystem WIND entwickelt und betrieben. Es soll durch rechtzeitige Warnungen Schutzmaßnahmen vor relevanten Wetterphänomenen ermöglichen und so helfen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Abonnenten können das System über das Internet konfigurieren und so zum Beispiel die zu überwachende Region und den Informationsweg (Telefon, Telefax oder E-Mail) bestimmen.

WIND kann von Kunden der öffentlich-rechtlichen Sachversicherer (z. B. Provinzial, Sparkassen-Versicherung, ÖSA, Versicherungskammer Bayern) zu einem Preis zwischen fünf und acht Euro pro Jahr abonniert werden, wird aber auch bei bestimmten Produkten als kostenlose Serviceleistung angeboten.

Die American Registry for Internet Numbers (ARIN) ist die Regional Internet Registry für die USA, Kanada, Bermuda, die Bahamas und Teile der Karibik. Die Organisation wurde 1997 gegründet und war seitdem für die IP-Vergabe in Nordamerika (USA, Kanada und einige Inseln der Karibik und des Nordatlantik) zuständig.
Seit 2002 hat die LACNIC die Aufgabe für Südamerika übernommen.
Afrika wurde 2005 offiziell durch die AfriNIC übernommen.

Die ARIN ist über die Address Supporting Organization an die ICANN angegliedert.

Veräußerungsanzeige

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Die Veräußerungsanzeige ist in Deutschland nach §27 Abs. 3 der StVZO die Pflicht unmittelbar nach der Veräußerung eines Kraftfahrzeuges dieses sowohl der Kraftfahrzeugzulassungsstelle als auch der bisherigen Versicherung zu melden.

Empfohlen wird es, dieses per Einschreiben zu erledigen.
Bei Unterlassung endet die Steuerpflicht und die Pflicht zur weiteren Prämienzahlung an die Versicherung erst an dem Tag, an welchem der Erwerber das Fahrzeug um- oder abmeldet.

Auch beim Erwerb von Grundeigentum sind die Notare gemäß § 18 GrEStG verpflichtet, der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle zusammen mit dem beurkundeten Kaufvertrag eine aus fünf Durchschriften bestehende Veräußerungsanzeige einzureichen.

Arena Nürnberger Versicherung

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Die Arena Nürnberger Versicherung ist eine Multifunktionsarena in Nürnberg. Die Arena verfügt über drei Eisflächen oder alternativ 1.900 m² Veranstaltungsfläche. Je nach Verwendung fasst sie mit Innenraum, Unter- und Oberrang bis zu 10.200 Besucher.

Dem Beispiel anderer Arenen folgend, schlossen die Hallenbetreiber 2005 einen Sponsorenvertrag mit einem ortsansässigen Versicherungsunternehmen ab. Die Nürnberg Arena trägt seitdem für sieben Jahre den offiziellen Namen „Arena Nürnberger Versicherung“.

Veranstaltungen

Die Arena wurde am 1. Februar 2001 direkt neben dem Frankenstadion eröffnet und ersetzte das bis dahin genutzte Linde-Stadion. Die Sinupret Ice Tigers tragen in der Arena ihre Heimspiele der DEL aus. Sie machen 33 Prozent aller Veranstaltungen in der Arena aus.

Ein weiteres Drittel sind Konzertveranstaltungen. Außerdem dient die Arena als Zusatzbühne beim Rockfestival Rock im Park.
Der restliche Anteil der Nutzung entfällt auf weitere Sportveranstaltungen. Der Hallencup des 1. FC Nürnberg findet ebenfalls dort statt. Im Jahr 2001 fand die Eishockey-Weltmeisterschaft (auch in Köln und Hannover) in der Arena statt und 2002 die Inline-Hockey-WM. Der GHP Bamberg zog 2004 für seine internationalen Basketballspiele in die Nürnberg Arena um, aber auch Wettkämpfe im Hallenfußball, Handball, Tennis, Boxen sowie Konzerte werden hier ausgetragen.

Darüber hinaus wird die Arena auch für Tagungen und Ausstellungen genutzt. Während der Eislauf-Saison stehen die Flächen im Eissportleistungszentrum regelmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Auslands- und Rückversicherungs-AG der DDR - auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG) - war ein neben der Deutschen Versicherungsanstalt zugelassenes Versicherungsunternehmen mit 50 Prozent sowjetischer Beteiligung bei ihrer Gründung. Sie hatte ihren Sitz in Berlin und unterhielt Außenstellen in Leipzig und Magdeburg sowie eine Filialdirektion in Rostock.

Die deutschen Anteile befanden sich in den Händen der Kammer für Außenhandel der DDR, der Deutschen Versicherungsanstalt und einiger Außenhandelsunternehmen und Außenhandelsgesellschaften. Die DARAG hatte 1958 die Geschäfte der Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG in den Bereichen der Versicherung, des Ex- und Imports sowie des Transitverkehrs übernommen.

Diese Versicherung hatte die Aufgabe, als Auslands- und Rückversicherungseinrichtung der DDR die Auslandsversicherung und internationale Rückversicherung zu übernehmen. Zum Aufgabenbereich der DARAG gehörten insbesondere:

  • die Versicherung der Export- und Importsendungen gegen Transportschäden,
  • die Versicherung der Hochseehandels- und Hochseefischereiflotte, der Binnenflotte und der zivilen Luftflotte der DDR
  • die Versicherung der See- und Flughäfen gegen Haftpflichtansprüche
  • die Versicherung im Bau befindlicher Wasserfahrzeuge, die Haftpflichtversicherung der Werften für Schiffsneubauten und Schiffsreparaturen
  • die aktive und passive Rückversicherung
  • die Kreditversicherung

Kapitalisierungsgeschäft

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Ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Sparversicherung ist ein von einer Lebensversicherungsgesellschaft angebotener Sparvertrag (Versicherungssparen), der nach Art einer klassischen gemischten Versicherung (Kapitallebensversicherung, Ab- und Erlebensversicherung), jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist. Kapitalisierungsgeschäfte sind somit keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne; die Kalkulation stützt sich ausschließlich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten, es werden keine biometrischen Daten (z. B. Sterbetafeln) benötigt.

Kapitalisierungsgeschäfte sind so wie gemischte Versicherungen an den Zins- und Kostenüberschüssen beteiligt; Risikoüberschüsse fallen naturgemäß keine an.

Während in Frankreich die Kapitalisierungsgeschäfte (Contrats de capitalisation) sehr weit verbreitet sind, haben sie in Deutschland und Österreich keine besondere Bedeutung erlangt, zumal die von deutschen bzw. österreichischen Versicherern angebotenen Erlebens(kapital)versicherungen im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen (steigende gemischte Versicherung) oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beiträge rückerstatten (Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr), sodass sich diese Tarife aufgrund der sehr geringen Risikokomponenten bzw. des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschäften kaum unterscheiden.

Rente wegen Todes

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Renten wegen Todes oder auch Hinterbliebenenrenten sind Geldleistungen aus einer Versicherung, die an die hinterbliebenen Angehörigen bzw. Berechtigten der versicherten Person ausgezahlt wird.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Todes an

  • Witwen bzw. Witwer
  • Waisen bzw. Halbwaisen.

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung definiert die Renten in den §§ 46 49 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und kennt zudem mit der Erziehungsrente eine weitere Rente wegen Todes, die allerdings aus der Versicherung der überlebenden Person geleistet wird.

Auf Witwen/Witwerrenten wird Erwerbseinkommen sowie Erwerbsersatzeinkommen angerechnet, und zwar in Höhe von 40% des einen Freibetrag übersteigenden Einkommens.
Für sog. Neufälle ist auch eine Anrechnung von allen anderen steuerpflichtigen Einnahmen mit Ausnahme der Riester-Rente durchzuführen. Dazu gehören insbesondere Vermögenseinkommen, Betriebsrenten, Renten aus Privatversicherungen und private Unfallrenten.

Für die große Witwen- oder Witwerrente steigt die Altersgrenze ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre, je nach Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 gibt es diese Rente erst ab 47 Jahren.

Für Rechenbeispiele siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)#Witwenrente.

HDI Versicherungen

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Die HDI Versicherungen, mit Sitz in Hannover sind Unternehmen am deutschen Versicherungsmarkt und Teil des Talanx-Konzerns. Zu den HDI gehören unter anderem die HDI Industrie Versicherung AG, die Privat Versicherung AG, und die HDI Rechtsschutz Versicherung AG. International sind die HDI unter anderem mit Gesellschaften der HDI International Holding AG präsent.

Geschichte

Im Jahr 1903 wurde das Stammunternehmen der heutigen HDI Versicherungen als „Haftpflichtverband der deutschen Eisen- und Stahl-Industrie“ in Frankfurt am Main gegründet. Bereits 1919 wurde der Sitz des Verbandes von Frankfurt nach Hannover verlegt. Hier befindet sich auch heute noch der Sitz der Unternehmen. Aus dem Haftpflichtverband entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte der HDI-Konzern, aus dem 2003 der Talanx-Konzern hervorging. Die Marke HDI steht seitdem für das operative Versicherungsgeschäft. Heute sieht sich die HDI als Nummer Zwei der deutschen Industrieversicherer und gehört zu den deutschen Top Ten bei Kfz-Versicherungen. 2006 wurde der Gerling-Konzern in die Talanx-Gruppe eingegliedert und aus der HDI Lebensparte ist inzwischen HDI-Gerling geworden. Zukünftig werden die ehemaligen Gerling-Gesellschaften unter HDI-Gerling firmieren.

Tätigkeit

Die HDI betreiben das Schaden/Unfall- sowie das Lebensversicherungsgeschäft für Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Brasilien. Durch die Partnerschaft mit der Royal & SunAlliance (RSA) sind die HDI weltweit präsent.